BU mit Vorerkrankung: So meisterst du die Gesundheitsfragen als Selbstständige(r)

Als Selbstständige(r) ist deine Arbeitskraft dein größtes Kapital. Eine Berufsunfähig-keitsversicherung (BU) ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit. 

Doch gerade mit Vorerkrankungen im Gepäck erscheint der Weg dorthin oft wie ein Minenfeld – insbesondere die gefürchteten Gesundheitsfragen. Die Sorge ist groß: 

Führt eine verschwiegene Kleinigkeit zur Ablehnung im Leistungsfall? Oder sorgt eine lückenlose Auflistung aller Arztbesuche dafür, dass man gar nicht erst einen Vertrag bekommt?

Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Strategie und einer sauberen Aufbereitung deiner Gesundheitshistorie kannst du den Prozess meistern. 

In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du die Gesundheitsfragen rechtssicher und vollständig beantwortest, welche Informationen der Versicherer wirklich braucht und wie du als selbstständige Person mit Vorerkrankungen den passenden BU-Schutz findest, ohne deine Chancen zu riskieren.

Hinter den Gesundheitsfragen steckt keine reine Neugier, sondern ein rechtlicher Grundsatz: die vorvertragliche Anzeigepflicht (geregelt in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes). Der Versicherer muss das Risiko einschätzen können, das er mit dir eingeht. 

 

Deine Gesundheitsangaben sind die Basis für diese Risikoprüfung. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und zu welchen Konditionen (z. B. mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen) du versichert wirst. 

 

Eine Verletzung dieser Pflicht kann selbst Jahre später dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und du im Leistungsfall leer ausgehst.

Typische Fragen, die dir begegnen werden, lauten zum Beispiel:

  • „Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante oder in den letzten 10 Jahren stationäre Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen durch Ärzte oder andere Therapeuten statt?“
  • „Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren Erkrankungen, Störungen oder Beschwerden der Psyche (z.B. Burnout, Depressionen, Angststörungen)?“
  • „Sind Sie aktuell oder waren Sie in der Vergangenheit wegen Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Wirbelsäule, Gelenke, Bandscheiben) in Behandlung?“

Die Zeiträume (meist 5 Jahre für ambulante und 10 Jahre für stationäre Behandlungen und psychische Erkrankungen) sind hier entscheidend.

Du musst also deine medizinische Vergangenheit für genau diese Zeitfenster akribisch und wahrheitsgemäß aufarbeiten.

Was muss rein? Die ungeschönte Wahrheit für den Antrag

Die goldene Regel lautet: Alles, was im abgefragten Zeitraum liegt und wonach explizit gefragt wird, muss angegeben werden. Beschönigen oder Weglassen ist hier der größte Fehler, den du machen kannst. Denke daran, im Leistungsfall wird der Versicherer genau diese Angaben überprüfen und kann auf deine komplette medizinische Historie zugreifen.

Das gehört zwingend in deine Gesundheitsangaben:

  • Alle Diagnosen und Behandlungen: Jede ärztlich festgestellte Diagnose, auch wenn sie aus deiner Sicht harmlos war oder ausgeheilt ist (z.B. eine behandelte Sportverletzung, Allergien).
  • Laufende oder abgeschlossene Therapien: Dazu zählen Psychotherapien, Physiotherapien, Reha-Maßnahmen oder auch Schmerztherapien.
  • Auch Beschwerden ohne klare Diagnose: Wenn du wegen wiederkehrender Kopf- oder Rückenschmerzen beim Arzt warst, dies aber zu keiner spezifischen Diagnose geführt hat, musst du den Arztbesuch und die Beschwerden dennoch angeben.
  • Medikamenteneinnahme: Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten muss ebenfalls aufgeführt werden.

Wichtig: Selbst wenn du der Meinung bist, eine Angabe sei irrelevant – die finale Bewertung trifft allein der Risikoprüfer des Versicherers.

Was kann draußen bleiben? Grenzen der Anzeigepflicht

Du musst dem Versicherer keinen vollständigen Seelenstriptease bieten. Deine Anzeigepflicht ist klar begrenzt durch die präzisen Fragen im Antrag. Alles, was darüber hinausgeht, ist deine Privatsphäre.

Folgendes musst du in der Regel nicht angeben:

  • Beschwerden außerhalb der abgefragten Zeiträume: Liegt eine Behandlung 6 Jahre zurück und der Versicherer fragt nach 5 Jahren, musst du sie nicht angeben (Ausnahme: Es wird explizit nach „jemals“ gefragt, was aber selten ist).
  • Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund: Die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt oder eine Krebsvorsorge, bei der alles in Ordnung war, muss nicht angegeben werden, solange nicht explizit danach gefragt wird.
  • Bagatellerkrankungen: Ein unkomplizierter grippaler Infekt oder eine Erkältung, die nach wenigen Tagen ohne Folgen ausheilt, ist meist nicht angabepflichtig. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn daraus eine längere Krankschreibung resultierte.
  • Besuche bei Fachärzten, die explizit ausgeschlossen sind: Oft werden z.B. rein zahnärztliche oder augenärztliche Behandlungen (für Sehhilfen) von der Angabepflicht ausgenommen. Lies hier die Fragestellung ganz genau!

Im Zweifel gilt jedoch immer: Lieber eine Information zu viel geben und durch den Risikoprüfer bewerten lassen, als eine potenziell wichtige Angabe zu vergessen.

Deine Strategie zur Vorbereitung: So gehst du vor

Gerade mit Vorerkrankungen ist eine unvorbereitete Antragsstellung wie Lotto spielen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer systematischen und sauberen Aufbereitung deiner Gesundheitshistorie. So behältst du die Kontrolle und vermeidest unnötige Ablehnungen.

Dein Fahrplan für die perfekte Vorbereitung:

  1. Krankenkassen-Auskunft anfordern: Verlange von deiner gesetzlichen (oder privaten) Krankenversicherung eine Leistungsübersicht bzw. eine Auflistung der abgerechneten ICD-Codes für die letzten 5-10 Jahre. Das gibt dir einen ersten, guten Überblick über dokumentierte Diagnosen. Achtung: Manchmal stehen hier auch Verdachts- oder Abrechnungsdiagnosen, die geklärt werden müssen.
  2. Arztberichte und Befunde sammeln: Fordere gezielt bei deinen behandelnden Ärzten relevante Berichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus oder Befunde an. Diese sind oft genauer als die reinen Abrechnungsdaten der Kasse. Ein kurzes, klärendes Attest vom Arzt kann oft Wunder wirken, um eine alte Diagnose richtig einzuordnen.
  3. Gesundheitschronik erstellen: Fasse alle Informationen in einer übersichtlichen Liste zusammen:
    • Was? (Diagnose, Beschwerde)
    • Wann? (Beginn und Ende der Behandlung)
    • Bei wem? (Arzt/Therapeut)
    • Wie? (Behandlung, Medikation)
    • Ergebnis? (Vollständig ausgeheilt, beschwerdefrei seit, etc.)
  4. Nutze die anonyme Risikovoranfrage: Dies ist der wichtigste Schritt! Statt direkt einen Antrag zu stellen, lässt du deine aufbereiteten Gesundheitsdaten von einem spezialisierten Berater anonym bei mehreren Versicherern prüfen. So erhältst du unverbindliche Angebote und siehst, wer dich zu welchen Konditionen versichern würde – ohne dass eine Ablehnung in der zentralen Wagnisdatei (HIS) vermerkt wird.

Diese strukturierte Vorgehensweise ist der professionelle Weg, um als Selbstständige(r) mit Vorerkrankungen eine faire und sichere BU-Versicherung zu bekommen.

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